Krebsvorsorge


Lieber Patient, die gesetzliche Krebsvorsorge - Untersuchung ab dem 45. Lebensjahr, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sieht lediglich eine körperliche Untersuchung, das Abtasten der Prostata und die Untersuchung des Stuhls auf Blutbeimengungen vor. Weitere Untersuchungen z.B. des Urins, Blutes oder Ultraschall gehören nicht dazu!
Nach Meinung der Urologen und ihres Berufsverbandes reichen diese Maßnahmen nicht aus, um eine Krebserkrankung in der Urologie rechtzeitig erkennen zu können. So sind z.B. Aussagen zu eventuellen bösartigen Veränderungen von Blase und Nieren, welche lange Zeit ohne Beschwerdebilder sein können, auf dieser Basis nicht möglich.
Zusätzliche Untersuchungen sind daher unbedingt zu empfehlen!
Die Urologen bieten jedem Mann eine dem Alter entsprechende umfassende Vorsorgeuntersuchung und Beratung an. Im Rahmen einer sinnvollen Krebsvorsorgeuntersuchung können entsprechende Maßnahmen in unserer Praxis auf Ihren Wunsch gern durchgeführt werden.
Sprechen Sie uns oder unsere Mitarbeiterinnen ruhig auf Ihr altersspezifisches Vorsorgeprogramm an. Einige der nachfolgenden Untersuchungen sind auch zur Krebsvorsorge für die Frau sinnvoll.

Aktueller Kassenstandard


- Gezielte Anamnese (Befragung)
- Untersuchung des äußeren Genitale und der Haut
- Tastuntersuchung von Darm und Prostata vom After aus
- Schnelltest auf nicht sichtbares Blut (occultes Blut) im Stuhl (alle 2 Jahre)
- Ab dem 55. bzw. 65. Lebensjahr je eine Koloskopie
- Beurteilung der Ergebnisse und Beratung des Patienten
- Aufzeichnung und Dokumentation
- Vergleichen Sie bitte selbst die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mann ab dem 45. Lebensjahr.

Wissenschaftlicher Standard ist

(zusätzliche Untersuchungen)
- Ultraschalluntersuchung von Nieren, Blase und Prostata vom Bauch aus
- Bestimmung des Tumormarkers PSA (Prostata – Spezifisches – Antigen)
- Urinuntersuchung zum Nachweis von Blut, Eiweiß, Zucker, Bakterien, Salzen und Pilzen
(auch Urinuntersuchung auf Tumorzellen oder nMP22 nukläres Matrix Protein)
- eventuell transrektale Sonographie (Ultraschall vom After aus) - Auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen diese Untersuchungen nicht erstatten, sollten Sie sich überlegen, ob Ihnen die eventuelle frühzeitige Entdeckung einer bösartigen Erkrankung die Mehrkosten wert sind

Krebsinformartionen im Internet:


Krebsinformationsdienst

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